CBAM: der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus
Der CBAM (CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) verpflichtet europäische Importeure, die eingebetteten Emissionen bestimmter importierter Produkte zu melden und anschließend zu bezahlen.
Ziel und betroffene Produkte
Der CBAM bekämpft die Verlagerung von CO₂-Emissionen, indem er die CO₂-Kosten von Importen an die der EU angleicht. Er betrifft zunächst intensive Sektoren: Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff.
Zeitplan und Pflichten
Nach einer Meldephase (seit 2023) steigt die Zahlung der CBAM-Zertifikate ab 2026. Importeure müssen die eingebetteten Emissionen ihrer Produkte melden.
Wie bereitet man sich vor?
Die betroffenen Produkte identifizieren, Emissionsdaten bei den Lieferanten erheben (idealerweise zertifiziert) und das Reporting strukturieren. Ein verlässlicher Produkt-Fußabdruck erleichtert die CBAM-Meldungen.
Häufige Fragen
Wer ist vom CBAM betroffen?
Importeure in die EU von Produkten der betroffenen Sektoren. Auch außerhalb der EU werden Lieferanten gebeten, Emissionsdaten bereitzustellen.
Wie erhält man die Emissionsdaten der Lieferanten?
Indem man sie um einen Produkt-Fußabdruck bittet, idealerweise zertifiziert (ISO 14067). UltraCarbon ermöglicht Lieferanten, diese Daten zu zertifizieren und zu teilen.
