Sorgfaltspflicht (CSDDD): das Wichtigste
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verpflichtet Großunternehmen zur Sorgfaltspflicht hinsichtlich der ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Wertschöpfungskette.
Die Pflichten
Negative Auswirkungen (Umwelt, Menschenrechte) in Tätigkeiten und Wertschöpfungskette identifizieren, verhindern und mindern sowie einen mit dem Pariser Abkommen ausgerichteten Klima-Transitionsplan annehmen. Das geht über Reporting hinaus: es geht ums Handeln.
Die Rolle des Klimas
Der Transitionsplan beruht auf einer vollständigen CO₂-Bilanz (inkl. Scope 3) und glaubwürdigen Zielen. UltraCarbon liefert die für diesen Plan nötigen Scope 1/2/3 und den SBTi-Pfad.
Häufige Fragen
CSDDD oder CSRD?
Die CSRD verlangt Berichten; die CSDDD verlangt Handeln (Sorgfaltspflicht und Transitionsplan). Sie ergänzen sich.
Wer ist betroffen?
Sehr große Unternehmen oberhalb bestimmter Schwellen, mit einem Durchsickereffekt auf ihre Lieferanten.
