Green-Claims-Richtlinie: Umweltaussagen regulieren
Die Green-Claims-Richtlinie soll Umweltaussagen (z. B. klimaneutral, umweltfreundlich) regulieren, damit sie begründet, verifiziert und nicht irreführend sind.
Was sie verlangt
Umweltaussagen müssen auf soliden wissenschaftlichen Nachweisen beruhen, von Dritten verifiziert werden und dürfen nicht irreführen. Vage oder unbelegte Aussagen werden sanktioniert. Das ist eine direkte Antwort auf Greenwashing.
Wie man konform wird
Streng messen (Ökobilanz, Produkt-Fußabdruck nach ISO 14067), verifizieren lassen und transparent kommunizieren. UltraCarbon ermöglicht die Berechnung und Zertifizierung eines öffentlich überprüfbaren Fußabdrucks, der Grundlage einer haltbaren Aussage.
Häufige Fragen
Darf man noch klimaneutral sagen?
Nur wenn streng belegt und verifiziert. Neutralitätsaussagen, die allein auf Kompensation beruhen, werden besonders reguliert.
Ist eine Drittprüfung nötig?
Ja, die Richtlinie sieht eine unabhängige Prüfung der Aussagen vor der Kommunikation vor.
