BEGES: die gesetzliche THG-Bilanz (Frankreich)
Die BEGES (Treibhausgasbilanz) ist die französische Pflicht, die eigenen Emissionen zu messen und zu veröffentlichen, geregelt durch Artikel L.229-25 des Umweltgesetzbuchs.
Wer muss eine BEGES erstellen?
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (250 in Überseegebieten), Gebietskörperschaften mit mehr als 50.000 Einwohnern, öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Bediensteten und staatliche Dienste.
Format und Häufigkeit
Die Bilanz umfasst Scope 1, 2 und seit der jüngsten Regelung Scope 3. Sie ist alle 4 Jahre (Unternehmen) bzw. 3 Jahre (öffentlicher Sektor) zu aktualisieren und auf der ADEME-Plattform zu veröffentlichen.
BEGES und CSRD
Die BEGES bleibt die nationale Pflicht; die CSRD ergänzt eine umfassendere europäische Berichterstattung. Eine einzige, gut erstellte CO₂-Bilanz speist beide. UltraCarbon exportiert im BEGES-Format und die CSRD-Indikatoren.
Häufige Fragen
Welche Sanktionen bei fehlender BEGES?
Eine fehlende Veröffentlichung kann zu einer Geldbuße führen (bis zu mehreren Zehntausend Euro), zusätzlich zum Reputationsrisiko.
Ist Scope 3 in der BEGES verpflichtend?
Ja, die Regelung hat die Pflicht auf Scope 3 ausgeweitet, der nun in der Bilanz enthalten sein muss.
