Grüne EU-Taxonomie: Prinzipien und Kriterien
Die grüne EU-Taxonomie ist eine Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll Kapital in wirklich CO₂-arme Aktivitäten lenken und finanzielles Greenwashing verhindern.
Wie sie funktioniert
Eine Aktivität ist ausgerichtet, wenn sie wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt (u. a. Klimaschutz), den anderen nicht erheblich schadet (DNSH-Prinzip) und soziale Mindestschutzstandards erfüllt. Unternehmen berichten den Anteil ausgerichteter Umsätze, CapEx und OpEx.
Bezug zur CO₂-Bilanz
Den Klimaschutzbeitrag nachzuweisen erfordert solide Emissionsdaten. Eine CO₂-Bilanz und Leistungsschwellen objektivieren den Beitrag. UltraCarbon liefert die für diese Analysen nützlichen Emissionen und Intensitäten.
Häufige Fragen
Wer ist von der Taxonomie betroffen?
Vor allem CSRD-pflichtige Großunternehmen und Finanzakteure, aber die Wirkung verteilt sich über die gesamte Wertschöpfungskette.
Was ist das DNSH-Prinzip?
Do No Significant Harm: eine Aktivität darf den anderen Umweltzielen nicht erheblich schaden, um als nachhaltig zu gelten.
